Eine Lebensversicherung ist nicht immer automatisch pfändungssicher, nur weil sie zur Altersvorsorge bestimmt ist. Daher sollte man sich - vor allem, wenn man eine Pfändung zu erwarten hat - vorher rechtzeitig absichern, um nicht die wertvollen Ersparnisse fürs Alter zu verlieren.
Eine Lebensversicherung ist zum Beispiel nicht vor einer eventuellen Pfändung geschützt, wenn sie eine Kapitalzahlung vorsieht. Ebenso steht es um die Rentenversicherung, bei der man ja auch zwischen Kapital- und Rentenzahlung wählen kann.
Mann kann aber seine mühevoll angesparte Lebensversicherung auch pfändungssicher machen. Das ist sie nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- der Betrag der Lebensversicherung darf nur lebenslang und in regelmäßigen Zeitabständen geleistet werden
- der eingezahlte Betrag darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt werden
- nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit darf die Zahlung vorgezogen erfolgen
Erfüllt ein bereits bestehender Versicherungsvertrag diese Anforderungen nicht, so kann er aber auch noch nachträglich pfändungssicher gemacht werden, indem eine Verwertbarkeit der Versicherungsleistungen vor dem 60. Lebensjahr ebenso wie eine Zahlung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen wird. Darüber hinaus muss der Vertrag von einer möglichen Kapitalzahlung auf lebenslange Rentenzahlungen umgestellt werden, sofern dies noch nicht berücksichtigt ist.
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(Quelle: ddp)
