Im Bereich der Lebensversicherungen haben Sie die Auswahl zwischen einer fondsgebundenen Lebensversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten möchten wir Ihnen hier im Folgenden vorstellen.
Die Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird das Geld aus den Prämien nicht in einem Deckungsstock aufgebaut, sondern es wird in Investmentfonds investiert. Daher gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung keine garantierte Verzinsung. Leider ist das Verlustrisiko des Kapitals sehr hoch, da diese Art der Lebensversicherung den Gesetzen des Wertpapierhandels unterworfen ist. Auf der anderen Seite sind aber auch hohe Renditen möglich. Um einen sinkenden Kurs vor Vertragsende ausgleichen zu können, bieten viele Versicherungsinstitute eine Übertragsoption, mit welcher dem Versicherten die Fondsanteile auf ein eigenes Depot übertragen werden können, an, so dass dieser sie zu einem günstigeren Zeitpunkt wieder verkaufen kann. Ansonsten kann der Versicherte zum Ende der Laufzeit auch zu einem risikoärmeren oder stabileren Fonds wechseln.
Die kapitalbildende Lebensversicherung
Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine gute Geldanlagemöglichkeit. Nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall, wird das angesammelte Kapital ausgezahlt. Die Sparsumme kann gut als zusätzliche Altersvorsorge verwendet werden. Die Auszahlungssumme setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Höhe der Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit ist nicht genau absehbar. Die größten Vorteile der kapitalbildenden Lebensversicherung liegen jedoch bei den steuerlichen Vorteilen. Die Sparsumme unterliegt nämlich keiner Kapitalertragssteuer wenn die Versicherung nach 12 Jahren Laufzeit oder später ausgezahlt wird und eine laufende Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren erfolgt.
